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Zitat: |
V.4 Schussphase: V.4.1 Zugewandte Seite: Bei nicht-rechteckigen Fahrzeugen (z.B. ein Eldar Falcon) werden die Panzerungsseiten ermittelt, indem ein imaginäres Rechteck um die Außenkanten des Fahrzeuges gezogen wird. V.4.2 Fahrzeugmontierte Flammenschablonenwaffen: Fahrzeugmontierte Flammenschablonenwaffen dürfen über dem Fahrzeug platziert werden und treffen dieses ausdrücklich nicht. V.4.3 Schablonenwaffen gegen Läufer: Bezüglich Flammen- und Explosivwaffen gelten Läufer als ihr gesamtes Base mit ihrem Rumpf ausfüllend. V.4.4 Synchronisierte Waffen und Sichtlinien: Bei synchronisierten Waffen reicht es, wenn die Sichtlinie von einem der Läufe gezogen werden kann (sie dann ggf. trotzdem die volle Feuerrate!). V.4.5 Waffenaufhängungen: Die Aufhängungen von Waffen (Türme, Seitekuppeln und Ähnliches) gelten als Teil des Rumpfes und können somit beschossen und angegriffen werden. (Anm: Dies ist so, damit man nicht schießen kann, ohne selbst beschossen werden zu können.) V.4.6 Indirektes Feuer und Sichtbereiche: Es ist nicht erlaubt indirekt auf ein Ziel zu schießen, dass außerhalb des Sichtbereiches der Waffe liegt (z.B. 90° bei einem Manticore). V.4.7 Optionale Panzerwaffen: Optionale Panzerwaffen haben immer einen Feuerwinkel von 360°, unabhängig davon, wie und wo sie angebracht worden sind! V.4.8 Rhinobewaffnung: Der Sturmbolter eines Rhinos hat einen Feuerwinkel von 360° |
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